Neu für alt: Wann ist Abzug bei Schadensregulierung möglich?
Beschädigen Autofahrer das Eigentum Dritter, kommt in der Regel deren verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Manchmal jedoch will der Versicherer nicht alles zahlen. Zum Beispiel, wenn er die ersetzten Teile als hochwertiger betrachtet als die beschädigten. Er führt dann einen Abzug «neu für alt» ins Feld. Bei Teilen ohne oder mit kaum messbaren Verschleiß kann er damit aber abblitzen. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Bremen, auf die der ADAC hinweist. (Az.: 4 O 980/23) Leitplanke beschädigt - Versicherung will Leistungen kürzenIm besagten Fall hat...