Nach Verurteilung: Frankfurts Ex-OB scheitert mit Beschwerde
Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig. «Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt», teilte das Gericht mit. Im Grunde sei die Beschwerde nicht ausreichend begründet worden, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Feldmann versuchte mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, gegen seine ...