Fitnessstudios dürfen Preise nicht beliebig erhöhen
Wenn der Fitnessstudio-Vertrag noch während der Laufzeit teurer wird, ist das für Sportlerinnen und Sportler ärgerlich. Der Verbraucherzentrale Hessen zufolge sind solche Beitragsanpassungen aufgrund gestiegener Lohn- und Energiekosten keine Seltenheit. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das aber nicht immer hinnehmen. «Verträge sind einzuhalten, wie sie geschlossen wurden», sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Deswegen dürften die Beiträge nur dann ohne Zustimmung der Mitglieder erhöht werden, wenn der Vertrag eine gültige Preisanpassungs...