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Beschädigen Autofahrer das Eigentum Dritter, kommt in der Regel deren verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für die Kosten auf. Manchmal jedoch will der Versicherer nicht alles zahlen. Zum Beispiel, wenn er die ersetzten Teile als hochwertiger betrachtet als die beschädigten. Er führt dann einen Abzug «neu für alt» ins Feld. Bei Teilen ohne oder mit kaum messbaren Verschleiß kann er damit aber abblitzen. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Bremen, auf die der ADAC hinweist. (Az.: 4 O 980/23) Leitplanke beschädigt - Versicherung will Leistungen kürzenIm besagten Fall hat...
DPA (German)
Auch ein nach Umbau nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug kann Kaskoschutz genießen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. (Az.: 11 U 109/22) Im konkreten Fall ging es um eine Harley-Davidson, für die eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Nach umfangreichen Umbauten war das Motorrad nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Maschine wurde gestohlen, worauf die Klägerin von ihrer Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen wollte. Doch ...
DPA (German)
Sprechen zahlreiche Indizien für einen fingierten Verkehrsunfall, muss eine Versicherung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Betrugs nicht zahlen. Das zumindest zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 10 O 281/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Bei dem Fall ging es um einen Blechschaden, den eine Versicherung nicht begleichen wollte. Dabei war ein alter Opel Astra gegen einen hochwertigen Mercedes-Benz CLK gestoßen. Der Kläger brachte dabei vor, dass die Opel-Fahrerin seinen Mercedes beim Einparken beschädigt hätte. So...
DPA (German)
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