E-Mobilität an der Tankstelle: Das ändert sich für Autofahrer

Die Suche nach einer Ladestelle für E-Autos soll leichter werden.

Die Elektromobilität gewinnt auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Bereits im Jahr 2022 hat die Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge die Millionengrenze erreicht. Es bleibt jedoch eine wesentliche Herausforderung: das Laden der Fahrzeuge. Während herkömmliche Autos an jeder Tankstelle problemlos betankt werden können, haben E-Autofahrer:innen oft Probleme, eine geeignete Ladestation zu finden.

Viele greifen auf spezielle Apps und Navigationssysteme zurück, um die nächstgelegene verfügbare Station zu finden. Oft sind Ladestationen jedoch besetzt, defekt oder befinden sich an unpraktischen Standorten. Zudem ist die Verfügbarkeit der Ladestationen regional sehr unterschiedlich, was längere Reisen mit dem Elektroauto zu einem regelrechten Abenteuer machen kann.

Für potenzielle Käufer:innen sind diese Unsicherheiten und Unannehmlichkeiten eine nicht unerhebliche Hemmnis beim Kauf eines E-Autos. Die Bundesregierung will dem Mangel an Ladestationen deshalb nun mit einem neuen Gesetz entgegenwirken. Es nimmt Tankstellenbetreiber:innen in die Pflicht.

E-Mobilität: Tankstellen müssen E-Ladestationen bereitstellen

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die große Tankstellenbetreiber:innen verpflichtet, Ladesäulen für E-Autos bereitzustellen. Begründet wird der Vorstoß damit, dass der Ausbau von Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen "bislang noch nicht flächendeckend und regional heterogen" erfolge.

Dem Gesetzesentwurf zufolge müssen Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt betreiben. Der Bestand wird dabei berücksichtigt. Von der Verpflichtung seien voraussichtlich etwa ein Dutzend Unternehmen betroffen, wie es in einem Papier des Verkehrsministeriums heißt. Dazu gehören Aral, Shell, Jet und Esso.

Für die Betreiber:innen soll nach einem Bericht der "Tagesschau" ein sogenannter Flexibilisierungsmechanismus gelten. Demnach darf ein Unternehmen für maximal die Hälfte seiner Tankstellen den Vorgaben nicht entsprechen. Im Gegenzug könnte eine Ladestation an einem anderen Standort in einem Umkreis von einem Kilometer gebaut werden. Oder es wird eine Ladesäule zusätzlich an einer anderen Tankstelle gebaut. Zudem soll eine Härtefallregelung greifen, wenn es zu wirtschaftlich unzumutbaren Belastungen kommen sollte.

Gesetzesentwurf soll Anreiz für E-Autofahrer geben

Von den neuen Regelungen profitieren die Besitzer:innen der etwa 1,4 Millionen E-Autos, die mit Stand Anfang des Jahres in Deutschland registriert waren. Bis 2030 soll die Zahl laut den Plänen der Bundesregierung auf 15 Millionen steigen.

Ladestationen sollen zum festen Inventar größerer Tankstellenunternehmen gehören.

Der Vorstandschef von Aral, Achim Bothe, kritisierte die geplante Gesetzesänderung: "Das erinnert an Planwirtschaft und funktioniert nicht." Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, begrüßte hingegen die Pläne. Es reiche nicht aus, wenn nur an Hauptverkehrsachsen und in Ballungsräumen Ladestationen entstünden.

Zuvor muss der Gesetzentwurf allerdings ohnehin noch durch Bundestag und Bundesrat gehen.