Gefährdung von Fußgängern reicht für Fahrverbot
Wer abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, muss danach womöglich selbst für eine Weile zu Fuß gehen. Denn ein Fahrverbot kann bereits bei einer Gefährdung verhängt werden - zu einem Unfall mit Verletzung muss es dafür erst gar nicht kommen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), über den der ADAC berichtet. (Az.: ObOWi 1169/23) Der Fall: Ein Autofahrer wollte an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen un...