Wer haftet bei genommener Vorfahrt an einer Kreuzung?
An einer Kreuzung, an der «rechts vor links» gilt, müssen sich Autofahrer vergewissern, dass sie niemanden die Vorfahrt nehmen, der von rechts kommt. Wer den Blick dazu überwiegend nach rechts richtet, macht nichts falsch. Verletzt jemand an einer Kreuzung die Vorfahrt und es kommt zum Unfall, kann man deswegen nicht auf eine Mitschuld des anderen Fahrers plädieren, weil der seinerseits nur nach rechts geschaut hatte. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, auf die der ADAC aufmerksam macht (Az.: 13 S 30/23). Ein Autofahrer ignoriert die Vorfahrt - und es kracht Dar...